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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

B+B Filmproduktion
Kiefernweg 15
D-85080 Gaimersheim

1. Die Filmproduktion erfolgt mit einem professionellen System nach vorliegendem Drehbuch, oder falls dieses nicht erstellt wurde, nach Vorschlägen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt, daß er für die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen das Verwertungs- und Nutzungsrecht besitzt. Wird der Auftragnehmer zum Beispiel wegen urheberrechtlicher Ansprüche in Haftung genommen, so hat ihn der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten. Das Urheberrecht an dem Film steht dem Auftragnehmer zur Verfügung, Vervielfältigungen sind ohne Zustimmung des Auftragnehmer nicht gestattet.

2. Reise- Aufenthalts- und Verpflegungskosten des Aufnahmeteams sind im Preis nicht enthalten und werden entweder vom Auftraggeber übernommen oder diesem gesondert berechnet. Bei Flugreisen wird mindestens Business-Class gebucht.

3. Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung durch B+B Filmproduktion unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von B+B Filmproduktion schriftliche Bestätigt wird. Mündliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch B+B Filmproduktion.

4. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Materialkosten ebenfalls nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzt. Mehrwertsteuer ab Gaimersheim ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Es ist Sache des Auftraggebers, die übergebenen Gegenstände zu versichern. Die uns zur Bearbeitung überlassenen Gegenstände werden seitens B+B Filmproduktion nicht versichert.

6. Bei Beschädigung oder Zerstörung von Filmaufnahmen, Fotos,Lithos udgl. während der Herstellung, Bearbeitung, desTransports, Kopierens oder der Lagerung ersetzt B+B Filmproduktion Filmausschließlich das Band- bzw. Filmmaterial.

7. Bei Produktionsverschiebungen, Verlängerungen, Ausfällen und Korrekturen, die aus Bereichen verursacht werden, die B+B Film zu verantworten hat (Technik, Personal), trägt B+B Filmproduktion die Zusatzkosten. Die Mehrkosten für freie Mitarbeiter wie Regisseure, Schauspieler, Sprecher, Kameraleute usw. sowie für die Produktion angemietete Gegenstände, trägt der Auftraggeber. B+B Filmproduktion haftet nicht für Folgekosten und mittelbare Schäden.

8. Bei Produktionsverschiebungen, Verlängerungen, Ausfällen, Änderungen und Korrekturen, die aus Bereichen verursacht werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat (Absagen oder Verschiebungen von Terminen, Änderungen vor Drehbüchern, Layouts, Entwürfen,usw. nach Freigabe, nachträgliche Korrektur von bereits während der Produktion von der Projektleitung oder deren Vertreter angenommenen Filme bzw. Unterlagen) gehen alle dadurch entstandenen Zusatzkosten zu Lasten des Auftraggebers. Werden Außenaufnahmen durchgeführt trägt der Auftraggeber die evtl. durch höhere Gewalt verursachten Mehrkosten.

9. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich erfolgen. Nach Ablauf der Ausschlußfrist von 10 Tagen, geht der Auftraggeber seines Rechts auf Ansprüche aufgrund offensichtlicher Mängel gelten zu machen verlustig. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung durch B+B Filmproduktion. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Nachbesserung erforderliche Zeit oder Gelegenheit nicht einräumt oder ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen vornimmt bzw. durch Dritte vornehmen läßt.

10. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird der geschuldete Betrag mit 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Fälligkeitstag an verzinst. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Abzüge jeglicher Art, wie für Porti, Überweisungs- und Versicherungsgebühren etc. sind ausgeschlossen. Anspruchsübertragung des Auftraggebers an Dritte bedürfen der Zustimmung durch B+B Filmproduktion . Vor völliger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, ist B+B Filmproduktion zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem 'laufenden Vertrag verpflichtet. Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt B+B Filmproduktion, Vorauszahlungen für noch folgende Leistungen aus allen noch laufenden Abschlüssen zu verlangen, das gleiche gilt bei sachlich begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

11. Zahlungsbedingungen für Produktion incl. Vorkosten und Postproduktion:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 vor Drehbeginn
1/3 bei Abnahme der Vorführkopie

12. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehenden Ansprüchen unser Eigentum. Versendungen erfolgen ab Gaimersheim auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch dann, wenn der Versand in eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. B+B Filmproduktion ist auch berechtigt, die Sendungen per Nachnahme zu versenden.

13. Abgeltung der Rechte und Gebühren der GEMA sind ausschließlich vom Auftraggeber zu bezahlen. Der Auftragnehmer macht dem Auftraggeber die erforderlichen Angaben über die im Film genutzten Musiktitel.

14. Absprachen, Abmachungen und Abrechnungen mit Subunternehmern von B+B Film müssen vom Auftraggebern schriftlich mit B+B Filmproduktion vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nicht. Bei Verstößen kann B+B Filmproduktion unter Aufrechnung der entstanden Kosten ohne Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sofort vom Vertrag zurücktreten.

15. Sollten einzelne Vertragsteile gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, so ist der Vertrag im übrigen nicht ungültig. Vielmehr sind in diesem Falle die entsprechenden Vertragsteile durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Wollen der Vertragspartner entsprechen.

16. Impressum: Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus demVertragsverhältnis unmittel- oder mittelbar ergebenden Verpflichtungen ist Ingolstadt.

Gaimersheim 24.06.1996

(Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schutz durch das Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden!)

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  © BB-Filmproduktion, Kiefernweg 15, D-85080 Gaimersheim, Tel.: +49-8406-1379, Fax: +49-8406-1425, info@bb-filmproduktion.de