Allgemeine Geschäftsbedingungen:
B+B Filmproduktion
Kiefernweg 15
D-85080 Gaimersheim
1. Die Filmproduktion erfolgt mit einem professionellen
System nach vorliegendem Drehbuch, oder falls dieses nicht
erstellt wurde, nach Vorschlägen des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erklärt, daß er für die dem
Auftragnehmer überlassenen Unterlagen das Verwertungs-
und Nutzungsrecht besitzt. Wird der Auftragnehmer zum Beispiel
wegen urheberrechtlicher Ansprüche in Haftung genommen,
so hat ihn der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.
Das Urheberrecht an dem Film steht dem Auftragnehmer zur Verfügung,
Vervielfältigungen sind ohne Zustimmung des Auftragnehmer
nicht gestattet.
2. Reise- Aufenthalts- und Verpflegungskosten des Aufnahmeteams
sind im Preis nicht enthalten und werden entweder vom Auftraggeber
übernommen oder diesem gesondert berechnet. Bei Flugreisen
wird mindestens Business-Class gebucht.
3. Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung durch B+B
Filmproduktion unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen,
wenn er von B+B Filmproduktion schriftliche Bestätigt
wird. Mündliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit
ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch B+B Filmproduktion.
4. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Materialkosten
ebenfalls nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert
in Rechnung gestellt.
5. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzt. Mehrwertsteuer
ab Gaimersheim ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung.
Es ist Sache des Auftraggebers, die übergebenen Gegenstände
zu versichern. Die uns zur Bearbeitung überlassenen Gegenstände
werden seitens B+B Filmproduktion nicht versichert.
6. Bei Beschädigung oder Zerstörung von Filmaufnahmen,
Fotos,Lithos udgl. während der Herstellung, Bearbeitung,
desTransports, Kopierens oder der Lagerung ersetzt B+B Filmproduktion
Filmausschließlich das Band- bzw. Filmmaterial.
7. Bei Produktionsverschiebungen, Verlängerungen, Ausfällen
und Korrekturen, die aus Bereichen verursacht werden, die
B+B Film zu verantworten hat (Technik, Personal), trägt
B+B Filmproduktion die Zusatzkosten. Die Mehrkosten für
freie Mitarbeiter wie Regisseure, Schauspieler, Sprecher,
Kameraleute usw. sowie für die Produktion angemietete
Gegenstände, trägt der Auftraggeber. B+B Filmproduktion
haftet nicht für Folgekosten und mittelbare Schäden.
8. Bei Produktionsverschiebungen, Verlängerungen, Ausfällen,
Änderungen und Korrekturen, die aus Bereichen verursacht
werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat (Absagen
oder Verschiebungen von Terminen, Änderungen vor Drehbüchern,
Layouts, Entwürfen,usw. nach Freigabe, nachträgliche
Korrektur von bereits während der Produktion von der
Projektleitung oder deren Vertreter angenommenen Filme bzw.
Unterlagen) gehen alle dadurch entstandenen Zusatzkosten zu
Lasten des Auftraggebers. Werden Außenaufnahmen durchgeführt
trägt der Auftraggeber die evtl. durch höhere Gewalt
verursachten Mehrkosten.
9. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen offensichtlicher
Mängel müssen unverzüglich erfolgen. Nach Ablauf
der Ausschlußfrist von 10 Tagen, geht der Auftraggeber
seines Rechts auf Ansprüche aufgrund offensichtlicher
Mängel gelten zu machen verlustig. Die Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der
Nachbesserung durch B+B Filmproduktion. Hierfür ist uns
eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung
erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Nachbesserung erforderliche
Zeit oder Gelegenheit nicht einräumt oder ohne unsere
schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
an den gelieferten Gegenständen vornimmt bzw. durch Dritte
vornehmen läßt.
10. Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug wird der geschuldete Betrag mit 5 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Fälligkeitstag
an verzinst. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber
angenommen. Abzüge jeglicher Art, wie für Porti,
Überweisungs- und Versicherungsgebühren etc. sind
ausgeschlossen. Anspruchsübertragung des Auftraggebers
an Dritte bedürfen der Zustimmung durch B+B Filmproduktion
. Vor völliger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge,
einschließlich Verzugszinsen, ist B+B Filmproduktion
zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem 'laufenden Vertrag
verpflichtet. Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt
B+B Filmproduktion, Vorauszahlungen für noch folgende
Leistungen aus allen noch laufenden Abschlüssen zu verlangen,
das gleiche gilt bei sachlich begründeten Zweifeln an
der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
11. Zahlungsbedingungen für Produktion incl. Vorkosten
und Postproduktion:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 vor Drehbeginn
1/3 bei Abnahme der Vorführkopie
12. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher uns zustehenden Ansprüchen unser Eigentum.
Versendungen erfolgen ab Gaimersheim auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers, auch dann, wenn der Versand in eigenen
Fahrzeugen durchgeführt wird. B+B Filmproduktion ist
auch berechtigt, die Sendungen per Nachnahme zu versenden.
13. Abgeltung der Rechte und Gebühren der GEMA sind
ausschließlich vom Auftraggeber zu bezahlen. Der Auftragnehmer
macht dem Auftraggeber die erforderlichen Angaben über
die im Film genutzten Musiktitel.
14. Absprachen, Abmachungen und Abrechnungen mit Subunternehmern
von B+B Film müssen vom Auftraggebern schriftlich mit
B+B Filmproduktion vereinbart werden. Mündliche Absprachen
gelten nicht. Bei Verstößen kann B+B Filmproduktion
unter Aufrechnung der entstanden Kosten ohne Schadensersatzansprüche
seitens des Auftraggebers sofort vom Vertrag zurücktreten.
15. Sollten einzelne Vertragsteile gegen gesetzliche Bestimmungen
verstoßen, so ist der Vertrag im übrigen nicht
ungültig. Vielmehr sind in diesem Falle die entsprechenden
Vertragsteile durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Wollen der Vertragspartner entsprechen.
16. Impressum: Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen
ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf
seine Firma hinweisen.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich
aus demVertragsverhältnis unmittel- oder mittelbar ergebenden
Verpflichtungen ist Ingolstadt.
Gaimersheim 24.06.1996
(Diese Geschäftsbedingungen
unterliegen dem Schutz durch das Urheberrecht und dürfen
nicht kopiert werden!)
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